Oft ist der Unterhalt trotzdem im Zusammenhang mit einer stationären Eingliederungs- oder erzieherischen Hilfe sicherzustellen, weil er die finanziellen Möglichkeiten der Eltern übersteigt.
Der Zweck der Erziehungswissenschaft liege demnach „nicht in der Beeinflussung eines erzieherischen Handelns, sondern […] in der Erkenntnis der Gegebenheiten.