Für die seitens der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähige Verordnung ist das Rezeptformular in der jeweils vorgeschriebenen Form zu verwenden.
Erstattungsfähig ist hierbei der materielle Schaden, beispielsweise bei einer als Brief versendeten Mahnung die Material- und Druckkosten sowie das Porto.
Vorstudien und Maßnahmen der technischen Hilfe, die auf Initiative der Kommission durchgeführt wurden, konnten in Höhe von bis zu 100 % der erstattungsfähigen Gesamtkosten finanziert werden.