Bei dessen Verletzung in entscheidungserheblicher Weise, findet Verfahrensfortsetzung statt, oder soweit das Verfahren bereits beendet ist, Zurückverweisung an das Tatsachengericht, ZPO.
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muss inhaltlich eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist enthalten.
Von einer Divergenz gerichtlicher Entscheidungen spricht man, wenn unterschiedliche Gerichte oder Spruchkörper zu einer abweichenden Beurteilung derselben entscheidungserheblichen Rechtsfrage kommen.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Kläger entscheidungserhebliche Unterlagen erst im Laufe eines sozialgerichtlichen Prozesses vorgelegt hat, obwohl ihm dies schon im vorangegangenen Verwaltungsverfahren möglich gewesen wäre.