In vielen Schweizer Gemeinden bestehen heute noch Bürgergemeinden mit eigenem Vermögen neben den Einwohnergemeinden, wobei die Grenzen nicht deckungsgleich sein müssen.
Der Begriff ist teilweise deckungsgleich mit dem Begriff Gastarbeiterliteratur, ohne jedoch eine Zugehörigkeit der Autoren zur Schicht der Arbeiter vorauszusetzen.
Eine Kumulation kommt nur in Betracht, wenn die mehreren Ansprüche nicht deckungsgleich, sondern auf unterschiedliche Rechtsschutzziele gerichtet sind.