Im Hauptgesetzentwurf geht es um die Reform der Grundsteuer und um ein Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung.
Die grundstücksbezogenen Aufwendungen zur baureifen Herrichtung eines Grundstücks stellen einen wesentlichen Anteil an der Gesamtkalkulation einer Immobiliennutzung dar.
Ein baureifes Grundstück liegt vor, wenn die Bebauung zulässig und die Erschließung gesichert ist und insbesondere die Anbindung an das öffentliche Straßennetz gegeben ist.