Die Bundesregierung hat von der ihr übertragenen Regelungsbefugnis umfassend Gebrauch gemacht, d. h. sie hat alle fakultativen Regelungen in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen.
Bei der nächsten Blüte streift das Insekt beim Einführen des Rüssels den zuvor aufgenommenen Pollen am Narbenring ab und führen so zu einer Bestäubung.
Es wurde eine erlaubte Tagesdosis von 70 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht für die Gesamtmenge aufgenommener Phosphorsäure und Phosphate festgelegt.