Er besteht aus dem Präsidium, den stellvertretenden Bezirksverbandsvorsitzenden sowie Vertretern von dem Gemeindetag angehörigen Verwaltungsgemeinschaft, Zweckverbänden und Kommunalunternehmen.
Angehörige anderer Religionen müssen ihren Glauben entweder verleugnen, oder sie erhalten keine Ausweise und verzichten dadurch weitgehend auf ihre Bürgerrechte.