Zahlungsmodalitäten erfassen im Rahmen eines Kreditvertrags auch sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen (Schuldendienst) bei der Begleichung von Schulden und definieren den Zahlungszeitpunkt, die Zahlungsweise und die Zahlungsperiodizität.
Die üblichen Zuschläge, die von den Versicherungsgesellschaften erhoben werden, betragen für die halbjährliche Zahlungsweise 3 Prozent der Versicherungsprämie bzw. 5 Prozent für die vierteljährliche Zahlungsweise.
Die deutlich höheren Quoten sind überwiegend auf erheblichen Zahlungsverzug zurückzuführen, da sich der Handelskreditbestand bei schleppender Zahlungsweise längere Zeit in den Bilanzen hält.