Die für Busse verkürzte Pflichtperiode wird mit dem Transitverkehr nach Süden begründet, wo Winterreifen einen unfallauslösenden Faktor darstellen könnten.
Bei Lkw-Reifen als Unterart der Nutzfahrzeugreifen unterscheidet man nicht nur nach Sommer- und Winterreifen, sondern auch nach Einsatzzweck und Achse.
Anders als bei Sommerreifen ist es bei Winterreifen auch erlaubt, Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex einzusetzen – abweichend von den Angaben des Fahrzeugscheins.