Personen, die am Wahltag nicht vor Ort waren oder aus anderen Gründen nicht vor Ort zur Wahl gehen konnten, hatten die Möglichkeit der vorzeitigen Stimmabgabe.
Durch die Wahlkartenstimmen veränderte sich der Gesamtstimmenanteil des am Abend des Wahltages zurückliegenden Bewerbers in einen Stimmenvorsprung von rund 31.000 Stimmen.