So konnten bei einer Diskrepanz zwischen Vertrag und tatsächlicher Grundstücksfläche beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, was durch entsprechende Vertragsklauseln ausgeschlossen werden sollte.
Um diesen Verträgen eine gewisse Dynamik zu verleihen, können die Vertragsparteien bei der Vertragsgestaltung bereits Öffnungsklauseln zugunsten bestimmter Vertragsklauseln berücksichtigen.