Formal kommt diese Gleichrangigkeit bei der äußeren Gestaltung bilateraler völkerrechtlicher Verträge in der alternierenden Nennung der vertragsschließenden Parteien zum Ausdruck (Alternat).
Dies war anfangs mit der Begründung bestritten, dass nur die vertragsschließenden Bundesfürsten über die Verringerung ihrer Zuständigkeiten verfügen konnten.
Nach Auffassung der vertragsschließenden Länder war das Bildschirmtextsystem ein "neues Medium, bei dem es nicht um klar abgegrenzte Individualkommunikation, sondern um einen ambivalenten, in eine überindividuelle Kommunikation übergehenden Dienst" ging.
Bei Leasingfahrzeugen muss zusätzlich vertraglich genauestens abgegrenzt werden, welcher vertragsschließende Teil die Kosten und Aufwendungen für Versicherung, Wartung und Steuern übernimmt.
Nach der Konvention sollen die vertragsschließenden Staaten insbesondere wirksame Strafen für Personen vorsehen, die sich des Völkermordes schuldig machen.