Während einerseits das Ende der bereits seit zwölf Jahren andauernden Vertagung der Bebauungsplanung begrüßt wurde, bedauerte man andererseits die „vertane Chance“ zu einem Gesamtkunstwerk.
Teilweise wird auch die mehrfache Vertagung der Verhandlungstermine, Lokalaugenschein etc. beantragt, werden Richter oder Sachverständige abgelehnt etc.
Dazu gehörten das Recht zur Einberufung, Eröffnung und Schließung oder Vertagung der Kammern sowie die Bestimmungen über die Dauer der Sitzungsperiode.