Da der Lapplandschild nicht offiziell vor der Kapitulation gestiftet worden war, darf das Abzeichen nach Bestimmung des Bundesministers der Verteidigung auch nicht getragen werden.
Die insgesamt zwölf Flugzeuge wurden zuerst vom Lufttransportgeschwader 65 und danach der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung eingesetzt.
Die Verteidigung konnte mögliche Belastungen somit nur zur Kenntnis nehmen, durfte aber in dem Falle keine möglichen Gegenbeweise vorlegen, was die Möglichkeit der Berufung ausschloss.