In Anlehnung an die verschiedenen Verkehrsträger gliedert sich das besondere Verkehrsrecht in Schienenverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Luftfahrtrecht, Wasserverkehrsrecht und Seerecht.
Zu den Mindestvoraussetzungen einer Aufnahme gehört aber eine Zulassungszeit als Rechtsanwalt von mindestens fünf Jahren mit einem Tätigkeitsschwerpunkt „Verkehrsrecht“.
Anliegerverkehr (Gegensatz: Durchgangsverkehr) ist im Verkehrsrecht der Verkehr einer Straße oder eines Straßenzuges, dessen Fahrtquellen oder Fahrtziele innerhalb dieser Straße oder dieses Straßenzuges liegen.
Das Verkehrsverwaltungsrecht ist eines von vier großen Rechtsbereichen des Verkehrsrechts in dem der Fachanwalt für Verkehrsrecht seine besonderen Kenntnisse nachweisen muss.