Er ist Herausgeber und Autor verschiedener verkehrsrechtlicher Werke und Chefredakteur des Verkehrsanwalts, dem Mitgliedsheft der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.
Das Verkehrsverwaltungsrecht ist eines von vier großen Rechtsbereichen des Verkehrsrechts in dem der Fachanwalt für Verkehrsrecht seine besonderen Kenntnisse nachweisen muss.