Für die Gemeinden stellt die Gewerbesteuer zwar die wichtigste eigenständige Steuerquelle dar, gleichzeitig ist sie jedoch sehr konjunkturabhängig, so dass die Gemeinden nicht mit stetigen Einnahmen planen können.
Für die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit und damit zur Erschließung verborgener Steuerquellen legen die österreichischen Höchstgerichte die formalen Voraussetzungen äußerst eng aus.
Zusätzlich hatte sich das Reich Steuerquellen auf Kosten der Länder und Gemeinden erschlossen, die das Reich im Gegenzug dazu zwang, den Ländern Zuschüsse zur Besoldung ihrer Landesbeamten zu zahlen.