Vor dem Hintergrund einer gezielten Bevorzugung von Slowenen gegenüber ethnischen Deutschen durch die Behörden verschärften sich die Gegensätze zwischen den beiden Sprachgruppen.
In der Verfassung steht wörtlich: „(...) insofern die Gesamtzahl der Jastimmen aus beiden Sprachgruppen zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erreicht“.