Weitere Institutionen mit Gerichtscharakter waren das Disziplinargericht für Richter, das Disziplinargericht für nichtrichterliche Beamte, das Seeamt, das Oberseeamt und das Wuchergericht.
Zu diesem Zeitpunkt wurde das Seerecht unterschiedlich ausgelegt und erst die Untersuchung durch das Seeamt führte dazu, dass eine eindeutige Vorfahrtsregelung zugunsten der Fährschiffe geschaffen wurde.