Die Zuwendung des Vermögenswertes durch den Schenker erfolgt unentgeltlich also ohne Gegenleistung und führt bei ihm zu einer endgültigen Entreicherung.
Bei einem Mietwohngrundstück erzielt dann weiterhin der Schenker Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, obwohl der Beschenkte als Eigentümer im Grundbuch steht.
Dabei konnte Schenker dieses Recht vor Ort auch an andere Speditionen abtreten, soweit diese sich verpflichteten, keinen Güterfernverkehr zu betreiben und den Transport zu von der Bahn festgelegten Tarifen abzuwickeln.
Alle Formen der Erbschaft-, Nachlass- und Registersteuer werden in Abhängigkeit vom verwandtschaftlichen Verhältnis des Zuwendungsempfängers zum Erblasser oder Schenker erhoben.