Die Übernahme einer Rechtsnorm in eine andere Rechtsgemeinschaft wird in der Regel in der Rechtswissenschaft auch als Auszeichnung für den/die Schöpfer der Ursprungsrechtsnorm angesehen.
Die Einwohner eines Vielvölkerstaates bilden über die gemeinsame Staatsbürgerschaft eine Rechtsgemeinschaft, auch wenn sie aus verschiedenen Volksgruppen bestehen.
Nach Keller waren in Herrschaftsverbänden und Rechtsgemeinschaften des früheren Mittelalters die Urkunden „das wichtigste und zugleich das feierlichste Medium schriftlicher Kommunikation“.
Die Forderung nach Entkriminalisierung geht dahin, bestimmte Verhaltensweisen nicht mehr mit Strafe (und der damit verbundenen besonderen Missbilligung durch die Rechtsgemeinschaft) zu belegen.
Wenn die Ausgestaltung oder die Ausübung der staatlichen Kompetenzen dieser Aufgabe nicht genügt, wird eines der fundamentalen Bedürfnisse der Rechtsgemeinschaft enttäuscht.
Es handelt sich also um eine Personengesellschaft oder um eine sogenannte Rechtsgemeinschaft – zwei Begriffe, die im schweizerischen Gesellschaftsrecht synonym verwendet werden.