Kurantmünzen, die unterhalb des Passiergewichtes wogen, brauchten von den deutschen Reichskassen nicht mehr in vollgewichtige Münzen zu Lasten des Reiches umgewechselt werden.
Außerdem wurden diese Goldmünzen aufgrund ihrer hohen Kaufkraft vom Empfänger sowieso einzeln auf der Münzwaage mit dem entsprechenden Passiergewicht nachgewogen und gleichzeitig auf eventuelle Münzverfälschung begutachtet.