Kennzeichnend für die Fälle beim Sondergericht war die Schnelligkeit der Verfahren und die Tatsache, dass keine Rechtsmittel seitens des Angeklagten zugelassen waren.
Vor dem bremischen Sondergericht wurden zwischen 1940 und 1945 403 Verfahren wegen politischer Straftaten und 159 Verfahren wegen nichtpolitischer Straftaten durchgeführt.
Eigene Disziplinar- und Gerichtsverfahren, Sondergerichte, Rechtsbücher, Reglemente, Eidesformeln, Trommel- und andere Signale sowie Märsche und Fahnen wahrten ihren exterritorialen, eidgenössischen Charakter.