Ursprünglich diente die Mitgliedskarte beziehungsweise das Mitgliedsbuch einer Partei („Parteibuch“) als fortlaufende Beitragsquittung für ein Parteimitglied, mit der er beweisen konnte, wie viel Mitgliedsbeiträge er an die Partei gezahlt hatte.
Mitglieder, die z. B. in den Kriegswirren ihr Parteibuch verloren hatten, wurden in der Regel aus der Partei ausgeschlossen und hatten wenig Aussicht auf baldige Rehabilitierung.