Dies führt dazu, dass unter diesem Druck stehende Frauen unter Umständen einen chirurgischen Eingriff durchführen lassen, um den gewünschten Beweis der Jungfräulichkeit liefern zu können.
Begründet wurde der Schadenersatzanspruch damit, dass die Ledige wegen des Verlusts ihrer Jungfräulichkeit geringere Chancen auf eine standesgemäße Heirat mit einem anderen Mann habe.