Dort zählten zu ihren Schwerpunkten die Medienkompetenz und digitale Bildung, der Jugendschutz im Internet sowie die Kriminalität im Internet, vor allem gegen minderjährige Opfer.
Auf diesem Weg sollte Eltern und Kindern die Möglichkeit gegeben werden, in Bezug auf den Jugendschutz unbedenkliche Inhalte schon an der Domain zu erkennen.
Die Staatsanwaltschaft begründete ihren erheblichen Ermittlungsaufwand gegenüber der bürgerlichen Öffentlichkeit mit Jugendschutz und später mit Erpressung.
Dies betrifft zum Beispiel die Entfernung von explizierter Darstellung von Blut aufgrund des Jugendschutzes oder das Entfernen verfassungswidriger Symbole.
Dabei wurden zahlreiche Schnitte und inhaltliche Änderungen meist mit dem Jugendschutz begründet, da Trickserien als Kinderprogramm gelten und für dieses Publikum eingekauft und gezeigt werden.