Der Jugendschutz als Schutzgut ist insofern problematisch, da die Verbotsnorm nicht im Jugendschutzgesetz normiert wurde und sich die Bestrafung auch gegen Erwachsene richtet.
Sie berichtet sowohl über aktuelle Entwicklungen und kontroverse Themen, als auch über spezielle Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes bei grundlegenden Themen.
Die Staatsanwaltschaft begründete ihren erheblichen Ermittlungsaufwand gegenüber der bürgerlichen Öffentlichkeit mit Jugendschutz und später mit Erpressung.
Auf diesem Weg sollte Eltern und Kindern die Möglichkeit gegeben werden, in Bezug auf den Jugendschutz unbedenkliche Inhalte schon an der Domain zu erkennen.
Dabei wurden zahlreiche Schnitte und inhaltliche Änderungen meist mit dem Jugendschutz begründet, da Trickserien als Kinderprogramm gelten und für dieses Publikum eingekauft und gezeigt werden.
Dies betrifft zum Beispiel die Entfernung von explizierter Darstellung von Blut aufgrund des Jugendschutzes oder das Entfernen verfassungswidriger Symbole.