Diese fallen nicht unter das Waffengesetz, sofern die Mündungsenergie der Geschosse nicht größer als 0,5 Joule ist und werden als Spielzeug betrachtet.
Er verzeichnete dabei einen fünfminütigen Ausbruch von Röntgenstrahlung mit einer Gesamtenergie von 10 39 Joule, was etwa einem Hunderttausendstel der Explosionsenergie einer Supernova entspricht.