Erkrankung während des Urlaubs: Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Scheidet der Beschäftigte innerhalb der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis aus, entsteht ein Anspruch auf einen Teilurlaub von 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat.
Außerdem organisierten die Naturfreunde Tagesausflüge zu nahe gelegenen Zielen, nachdem die Arbeiter den Erfolg hatten, sich für einen kurzen Jahresurlaub durchgesetzt zu haben.
Der Gerichtshof entschied, dass ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht verliert, wenn er diesen Urlaub aus Krankheitsgründen nicht antreten konnte.