Im Zusammenhang mit Arbeitszeitverlängerung bedeutet "voller Lohnausgleich": der Wochenlohn (bzw. Monatslohn, bzw. Jahreslohn) wird so erhöht, dass der Stundenlohn gleich bleibt.
Als Drucker erhielt er einen Jahreslohn in Höhe von 100 Reichstalern, der die Erstellung von Mandaten und Plakaten in der Größe eines Bogens einschloss.