Die Gewährung der Bewilligung hängt von Kriterien wie der Reputation, der Etablierung einer Beaufsichtigung (Vermögensverwalter) oder dem Vorhandensein einer Zulassungsbeschränkung (Reisendengewerbe) ab.
Das Reich übernahm zwar die Garantie für die finanziellen Verbindlichkeiten, trotzdem musste oft um die Gewährung ausreichender Kreditumfänge gerungen werden.
Über die Verleihung der Rettungsmedaille, die Gewährung einer Geldbelohnung sowie über die Erteilung einer öffentlichen Belobigung in Verbindung mit einem Geschenk entscheidet der Senat.
Die Verträge vermitteln subjektive Rechte nicht mit unmittelbarer Wirkung, sondern beschränken sich darauf, die Vertragsstaaten zur Gewährung bestimmter Rechte zu verpflichten.
Auf die Gewährung der Verfahrenshilfe besteht jedoch kein Rechtsanspruch und juristische Personen sind vorweg ausgeschlossen sowie mutwillige und aussichtslose Angelegenheit.
Das Gesetz definiert eine Beherbergungsleistung als Gewährung von Unterkunft einschliesslich der Abgabe eines Frühstücks, selbst wenn dieses separat berechnet wird.