Sie umfassten lediglich die Gewährung von persönlichen Freiheitsrechten an die Bürger (z. B. Redefreiheit, Erziehungsfreiheit, Religionsfreiheit) und staatsrechtlich das Prinzip einer echt konstitutionellen Monarchie.
Die Gewährung der Bewilligung hängt von Kriterien wie der Reputation, der Etablierung einer Beaufsichtigung (Vermögensverwalter) oder dem Vorhandensein einer Zulassungsbeschränkung (Reisendengewerbe) ab.
Dabei erfolgt nicht nur finanzielle Unterstützung und die Gewährung von Rabatten, sondern auch Sponsoring, Futterspenden und Bereitstellung von Räumlichkeiten für Tagungen und Events.
Das Gesetz definiert eine Beherbergungsleistung als Gewährung von Unterkunft einschliesslich der Abgabe eines Frühstücks, selbst wenn dieses separat berechnet wird.
Das Reich übernahm zwar die Garantie für die finanziellen Verbindlichkeiten, trotzdem musste oft um die Gewährung ausreichender Kreditumfänge gerungen werden.