Gelegentlich wird diese Entwicklung mit den Begriffen Überalterung oder Unterjüngung bewertet, um herauszustellen, dass der gegenwärtig gültige Generationenvertrag diesen Veränderungen ohne Anpassungen nicht gewachsen ist.
Anders als im Schreiber-Plan vorgesehen, wurden die Kinderrente und doppelte Beiträge für Kinderlose (heute auch spezifisch als Drei-Generationenvertrag bezeichnet) nicht umgesetzt.
Das spezifische Risiko im Umlageverfahren liegt aber in der Aufkündigung des gesellschaftlichen Konsens, auf dem das Umlageverfahren im Generationenvertrag beruht.
Änderungen des Finanzierungssystems betreffen den geltenden Generationenvertrag in Bezug auf die Abgabenlast der Leistungserbringer oder den gesellschaftlich garantierten Lebensstandard der Leistungsempfänger.
Ethische Zugänge beschäftigen sich häufig mit dem nachhaltigen Wirtschaften, der Verantwortung gegenüber anderen Menschen (siehe auch Generationenvertrag) oder der Umwelt.
Er sieht vor allem durch die Rentenreform von 1957 und den damit verbundenen Generationenvertrag einen Bedarf zur Reform, insbesondere für die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung.