Es ist zum Eigentumswechsel erforderlich, weil nach dem Trennungsprinzip ein Eigentumswechsel nicht bereits mit dem Verpflichtungsgeschäft (dem Grundstückskaufvertrag) stattfindet.
Bedingt durch einen Eigentumswechsel innerhalb des L. & C. Arnold Firmenverbandes wurde die Schraubenfabrik unter dem Namen Arnold Umformtechnik im Jahre 1994 ein eigenständiges Unternehmen der Würth-Gruppe.
Somit ist die Zwangsvollstreckung in das Grundstück auch nach einem Eigentumswechsel möglich, ohne dass vorher ein Vollstreckungstitel gegen den neuen Eigentümer erwirkt werden muss.
Der Eigentumswechsel führte auch zur Übertragung eines umfangreichen Zeitungs- und Fotoarchivs nebst Sammlung südwestafrikanischer (kolonialer) und namibischer Gesetze.
Grundstücke mit besonderem Werteinfluss (bebaute Grundstücke usw.) werden gesondert nach ihrem Verkehrswert bestimmt, allerdings nur bei Eigentumswechsel.
Entsprechend müssen Zusetzungen zum Außenhandel vorgenommen werden, sofern der Eigentumswechsel zwischen deutschem Händler und dem Ausländer nicht zu einem Grenzübertritt geführt hat.