Der Eigentumswechsel führte auch zur Übertragung eines umfangreichen Zeitungs- und Fotoarchivs nebst Sammlung südwestafrikanischer (kolonialer) und namibischer Gesetze.
Somit ist die Zwangsvollstreckung in das Grundstück auch nach einem Eigentumswechsel möglich, ohne dass vorher ein Vollstreckungstitel gegen den neuen Eigentümer erwirkt werden muss.
Es ist zum Eigentumswechsel erforderlich, weil nach dem Trennungsprinzip ein Eigentumswechsel nicht bereits mit dem Verpflichtungsgeschäft (dem Grundstückskaufvertrag) stattfindet.
Grundstücke mit besonderem Werteinfluss (bebaute Grundstücke usw.) werden gesondert nach ihrem Verkehrswert bestimmt, allerdings nur bei Eigentumswechsel.