Der Sinn des Selbstreinigungsverfahrens besteht darin, dass der Beamte in diesem Verfahren gegen seine Person oder gegen sein dienstliches Verhalten erhobene Vorwürfe (Dienstvergehen) ausräumen kann.
Hat der Soldat ein Dienstvergehen begangen, prüft der Disziplinarvorgesetzte, ob er es bei einer erzieherischen Maßnahme bewenden lassen oder ob er eine Disziplinarmaßnahme verhängen will.