Mit Erteilung eines Unwiderruflichen Bezugsrechts bindet sich der Versicherungsnehmer für sämtliche künftige Verfügungen über seine Lebensversicherung unwiderruflich an die Zustimmung des (jetzt unwiderruflich) Bezugsberechtigten, insbesondere der Aufhebung ebendieser Rechtseinräumung.
Die umstrittene Dividendenauszahlung erfolgte zuletzt vor den Wahlen zum Landesparlament 1981 mit 150 Ringgit an etwa eine Viertel Million Bezugsberechtigter Einwohner.