Danach waren die Katholiken berechtigt alle reformierten Einrichtungen wie Kirchen, Schulen und Friedhöfe mitzunutzen, während dies umgekehrt nicht erlaubt wurde.
Das deutsche Flüchtlingshilfegesetz von 1965 war ein Bundesgesetz, nach dem denjenigen Personen, die nicht zum Lastenausgleich berechtigt waren, trotzdem gleichwertige staatliche Leistungen gewährt wurden.
Ausgespielt wurden vier Qualifikantenplätze in der Einzelkonkurrenz sowie ein Platz in der Doppelkonkurrenz, die zur Teilnahme am Hauptfeld des Turniers berechtigten.