2 eine schwangere Frau berechtigt, die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach deren Beginn „durch einen ärztlichen Eingriff in einer geburtshilflich-gynäkologischen Einrichtung“ abbrechen zu lassen.
Einem Verkäufer wird dabei das berechtigte (Sicherheits-)Interesse zugeschrieben, keine Waren zu verschicken und Dienstleistungen zu erbringen, für die nicht bezahlt wird.
Als rücksichtslos kann ein Verhalten bezeichnet werden, das die im Zusammenleben erforderliche Rücksichtnahme auf berechtigte Interessen der Mitmenschen vermissen lässt.