Konkret bedeutet dies, dass Besserverdiener, Freiberufler, Unternehmer und Beamte von den Kosten nicht betroffen sein werden, obwohl es sich um eine gesamtgesellschaftliche Entscheidung handelt.
Sie bewirkt ein Einfrieren der Beiträge ab einer bestimmten Beitragshöhe, sodass die Besserverdiener oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze einen prozentual geringeren Anteil ihres Einkommens an die Krankenversicherung abführen als weniger gut Verdienende.