Die hierfür erforderliche Nähebeziehung entsteht beispielsweise durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags und durch Begründung eines Beamtenverhältnisses.
Ein Beamtenverhältnis auf Probe ist spätestens nach fünf Jahren in ein solches auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (Abs.