Bei Beschädigung der Pfandsache kann der Pfandgläubiger zudem Schadensersatz vom Schädiger fordern, etwa aus Deliktsrecht und aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.
Allerdings blieb das Verhältnis zur konstitutionellen Regierung weiter gespannt, sodass das Parlament 1911 beschloss, mit Hilfe schwedischer Offiziere einen weiteren militärischen Verband, die Gendarmerie, aufzubauen.