Deshalb sind zum Beispiel Hangneigung von mehr als 6 % schon als Problemfall einzustufen, weil es dann bereits auf einem kleinen Baugrundstück zu deutlichen Höhenunterschieden kommt.
2009 wurde eine Erweiterung der Kläranlage vorgenommen, da durch die Neuausweisung von Baugrundstücken seit 1997 die Bevölkerung um ein Fünftel gewachsen war.