Grund waren finanzielle Engpässe, zudem hatten Prozess- und Anwaltskosten den Gewinn verschlungen – der Verlag war aufgrund einer Rezension verklagt worden.
Bei Vorliegen eines Patentschutzes hingegen sind neben der Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung regelmäßig auch von Schlüsseldiensten die den Schutzrechtsinhabern entstandenen Anwaltskosten zu erstatten.
Das unterscheidet das Arbeitsgerichtsverfahren vom Zivilprozess, in dem die unterlegene Partei in der Regel auch die erforderlichen Anwaltskosten der Gegenseite zu erstatten hat.