Er konnte allerdings seinen Unterricht hier fortsetzen, nachdem er dem Lehrerkollegium bei einer Anhörung versicherte, „nichts mehr mit der rechten Szene zu tun zu haben“.
Denkmalrechtliche Genehmigungen darf die untere Denkmalschutzbehörde nur – je nach Bundesland unterschiedlich – im Einvernehmen oder im Benehmen mit der Denkmalfachbehörde oder nach Anhörung derselben aussprechen.
Sie hat das Recht auf Erteilung von Auskünften, Einsicht in Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen des Verfassungsschutzes sowie auf Anhörung von Auskunftspersonen.
Wirft eine Rechtssache keine neuen Rechtsfragen auf, so kann der Gerichtshof nach Anhörung des Generalanwalts beschließen, ohne Schlussanträge zu entscheiden.