Während aber im Zivilprozess die Prozesshandlungen, also insbesondere die Stellung von Anträgen, unter Anwaltszwang fällt, bleibt die Postulationsfähigkeit des Angeklagten auch nach Beiordnung eines Pflichtverteidigers erhalten.
So wurde beispielsweise während der Dachauer Konzentrationslagerprozesse den Angeklagten die billigende Teilnahme an einem System von Tötungen, Misshandlungen und inhumaner Vernachlässigung vorgeworfen.
Ein wiederkehrende Elemente sind das herumärgern des Krankenhauses mit Rechtsstreitigkeiten, oder das Thematisieren von strafrechtliche Anklagen und Angeklagten.