Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat demnach nicht, wer als erwerbsfähiger Mensch oder als Angehöriger eines solchen (mit Anspruch auf Sozialgeld) dem Grunde nach leistungsberechtigt ist.
Er war Jugendfeuerwehrwart, Schriftführer, stellvertretender Löschbezirksführer, Löschbezirksführer, Mitarbeiter des Brandinspekteurs, Angehöriger des Katastrophenschutzstabes in verschiedenen Funktionen.
Manchmal kam es auch zur Darstellung weiblicher Angehöriger des Kaiserhauses als Venus, auch hier sollte nicht auf das reale Aussehen der Dargestellten referiert werden.