Die Unterscheidung setzt voraus, dass man – wie das herrschende Verständnis – für eine Kommunikation eine Absichtlichkeit und damit Gerichtetheit verlangt.
Zunächst ist festzuhalten, dass sich Geistiges und rein Physisches grundlegend unterscheiden: Geistige Eigenschaften wie Phänomenalität, Intentionalität (Gerichtetheit) oder Teleologie (Absichtlichkeit) können mittels physikalischer Strukturen nicht erfasst werden.