Sowohl Schäden durch Telefon- und Internetmissbrauch als auch insbesondere Schäden durch Brandstiftung werden nicht mit der Vorgabe zum Versicherungsschutz versehen.
Diese sind wegen ihrer technischen Besonderheiten, der vielfältigen Haftungsrisiken und neuen normativen Vorgaben (z. B. Vorratsdatenspeicherung) komplex.