Letzterer besteht unter anderem aus dem jährlich neu gewählten Präsidenten und dem Vize-Präsidenten, der im jeweils darauffolgenden Jahr Amtsnachfolger des Präsidenten wird.
Einen Amtsnachfolger hatte Zweigert nicht, weil 1956 die Anzahl der Mitglieder der Senate des Bundesverfassungsgerichts von zwölf auf acht reduziert wurde.
Schon am darauffolgenden Tag begann ein zweiwöchiges Verhör durch seine Amtsnachfolger, in welchem er teils mit, teils ohne Folter befragt wurde und letztlich gestand.
Mehr als die nüchterne Beurteilung seiner Präsidentschaft trugen dazu die Art seines Todes und der Vergleich mit den eher glanzlosen Regierungszeiten seiner ersten Amtsnachfolger bei.
Diese verankerte er in einem Hofpredigerspiegel, in dem er sein Selbstverständnis der Tätigkeit eines Hofpredigers als Leitbild aller Amtsnachfolger darlegt.